aiXprez®
Das Produkt aiXprez® ermöglicht das problemlose Signieren, Versenden und Archivieren aller Art von Dokumenten, wie z.B. das elektronische Signieren von Rechnungen. Die klassische papierbasierte Rechnungsstellung und der Rechnungsversand kann mit Hilfe von aiXprez® abgelöst werden. Die ibc AG deckt im Rahmen ihrer Dienstleistung mit aiXprez® den gesamten Prozess der ein- und ausgehenden Dokumente inklusive Signatur und einer revisionssicheren Langzeitarchivierung ab.
Kundennutzen aiXprez®
Die elektronische Rechnungsstellung mit aiXprez® führt sowohl beim Versender als auch beim Empfänger der signierten Rechnungen zu erheblichem Nutzen:
- Zeit- und Kostenersparnisse für Versender und Empfänger
- das gesamte Brief-Handling wird überflüssig
- Verbesserung und Vereinfachung des Eingangsrechnungsprozesses
- die Zeit bis zum Zahlungseingang ist erheblich verkürzt
- Verbesserung des Cash-Flows durch verkürzten Zahlungsausgleich
- die Archivierung der elektronischen Rechnung vereinfacht das Verwalten
- Lagerkosten entfallen
- elektronische Rechnungsstellung mit aiXprez® birgt einen Marketingvorteil: Wo sonst hat ein Unternehmen heute die Möglichkeit, sich von Wettbewerbern abzusetzen und dabei noch Geld zu sparen!
- die elektronische Signatur, mit der die elektronische Rechnung versehen ist, schafft dem Empfänger mehr Verlässlichkeit als eine handschriftliche Unterschrift
Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur kann als ein "elektronisches Unverfälschbarkeitssiegel" bezeichnet werden und gewährleistet zusätzlich Vertraulichkeit, d.h. Daten sind nur vom Empfänger lesbar. Außerdem ist mit der Signatur Verbindlichkeit gesichert, sprich Transaktionen sind nicht abstreitbar.
Gesetzliche Grundlagen aiXprez®
Wollen Sie Ihre Rechnungen elektronisch versenden, dann ist dies unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Seit dem 1.01.2002 gilt nach §14 Abs.3 UStG bei elektronischer Übermittlung der Rechnung, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts durch die qualifizierte elektronische Signatur §2 Nr.3 SigG zu gewährleisten sind.
- Erst diese Sicherheitsmerkmale der qualifizierten elektronischen Signatur berechtigen den Empfänger der Rechnung, die ausgewiesene Umsatzsteurer als Vorsteuerabzug geltend zu machen ( Abs.1 UstG).
- Gemäß §14 Abs.1 UStG ist der Versender und Empfängerder Rechnung zur Aufbewahrung verpflichtet. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Für die Archivierung und Prüfbarkeit der Rechnungen können diese auf Datenträgern (z.B. Magnetband, Diskette, CD-Rom) gespeichert und aufbewahrt werden (vgl. 7 Abs.2 AO).
Gerne können Sie auch das Infoblatt zum Produkt aiXprez® downloaden:
Infoblatt : Deutsch oder Nederlands

